Allgemeine Geschäftsbedingungen
portier IT Solutions GmbH
Störtebekerstr. 13
D-27472 Cuxhaven
Telefon: +49 – (0) 341 – 39 10 648
Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt mit der Registernummer: HRB 206466
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB”) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung finden auf alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen der portier Software Ltd. (nachfolgend: “portier”) Anwendung.
Mit seiner Bestellung erkennt der Vertragspartner die Geltung der jeweils aktuellen AGB von portier an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher.
Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Lieferungen oder Leistungen widersprochen.
Die Angebote von portier richten sich ausschließlich an Unternehmen.
Angebote, Preise und Annahme von Bestellungen
Alle Angebote von portier sind – insbesondere im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend.
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer sowie zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
Bestellungen des Vertragspartners gelten erst dann als angenommen, wenn portier diese schriftlich bestätigt hat (ggf. durch Rechnungsausstellung).
Zahlungsziel und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen, wobei der Eingang der Zahlung bei portier maßgeblich ist.
Sofern zusätzlich zu einer Warenlieferung die Erbringung einer Dienstleistung durch portier geschuldet wird, sind die Waren nach deren Lieferung zu bezahlen, auch wenn die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird.
Im Falle des Verzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber portier sofort fällig. Zudem ist portier berechtigt, weitere Lieferungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Falle des Rücktritts aufgrund Zahlungsverzugs ist der Vertragspartner zudem verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Gefahr an portier zurückzusenden und sämtliche entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten.
Sofern von portier geschuldete Dienstleistungen von dem Vertragspartner zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt abgerufen werden können, hat der Abruf der Dienstleistung innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluss zu erfolgen.
Versand und Lieferung
Die Ware wird vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ab Lager verkauft. Soweit nicht anders vereinbart,reist die Ware unversichert und auf Gefahr des Vertragspartners. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten wird dem Vertragspartner bei Vertragsschlussmitgeteilt.Für den Versand in das Ausland ist portier berechtigt, zusätzliche, kostendeckende Versandkosten für Porto und Verpackung vom Vertragspartner einzufordern.
Die Wahl des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch portier nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.
portier ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich bei portier geltend zu machen.
Mängelansprüche des Vertragspartners setzen die Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB voraus, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher.
Im Falle von Transportschäden ist der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich bei Erhalt der Ware gegenüber dem Transporteur geltend zu machen und schriftlich in dem Lieferschein o.ä. zu vermerken.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von portier aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner im Eigentum von portier.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die von portier gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Diese Berechtigung erlischt im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt worden ist.
Der Vertragspartner tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an portier ab. portier nimmt die Abtretung hiermit an.
Der Vertragspartner ist ermächtigt, die Außenstände aus der Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung entfällt, wenn bei dem Vertragspartner im Sinne von Ziff. 6.2 kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang mehr gegeben ist. Darüber hinaus kann portier die Einzugsermächtigung des Vertragspartners widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten portier gegenüber, insbesondere mit Zahlungen, in Verzug gerät. Entfällt die Einzugsermächtigung oder wird sie von portier widerrufen, hat der Vertragspartner portier unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben.
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder die an portier abgetretenen Außenstände ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum/das Recht von portier hinzuweisen und portier unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Vertragspartner.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Vertragspartner verpflichtet, auf erstes Anfordern von portier, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an portier abzutreten.
Gewährleistung, Mängelhaftung
Im Falle von mangelhafter Ware steht dem Vertragspartner ein Gewährleistungsrecht nach den folgenden Regelungen zu.
Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt bei neuer Ware 1 Jahr und bei gebrauchter Ware 6 Monate jeweils ab Übergabe. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung bei neuer Ware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware 1 Jahr jeweils ab Übergabe.Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen von portier. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
portier ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ware während der Gewährleistungsfrist nachzubessern oder zu ersetzen. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Verschulden von portier nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Haftung von portier wie in Ziff. 8 beschrieben begrenzt.
Haftungsbeschränkung
portier, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam: „portier“) haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie.
portier haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung der Waren und Produkte durch den Vertragspartner.
Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet portier nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
Die Haftung von portier ist außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung auf den für portier bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
Haftungsausschluss für fremde Links
portier verweist über Links auf andere Seiten im Internet. portier erklärt, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten besteht. portier distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zueigen.
Bildrechte
Alle Bildrechte der auf den Seiten von portier angezeigten Bilder liegen bei portier oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ist nicht gestattet.
Schlussbestimmungen
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass portier die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert. Auf die separate Datenschutzerklärung von portier wird verwiesen.
Gegen Ansprüche von portier kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von portier ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrundeliegenden Vertrag istCuxhaven, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Diese AGB und der zugrundeliegende Vertrag zwischen portier und dem Vertragspartner unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Vorschriften zum internationalen Privatrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
portier IT Solutions GmbH Cuxhaven 2019